Buche bei uns jetzt unkompliziert deine ersten Fahrstunden. Wir unterstützen dich auf dem Weg zu deinem Führerschein der Kategorie D1. Unsere Einzugsgebiete für Fahrstunden der Kategorie D1 sind:
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Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt.
Quelle: fuehrerausweise.ch
Mindestalter
21 Jahre
Erforderliche Kategorie
B
Nothelferkurs
nicht erforderlich
Verkehrsmedizinische Untersuchung
ist erforderlich
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
keine
Zusatztheorieprüfung
ja
Verkehrskunde
keine
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Falls der Bewerber für die Unterkategorie D1 bereits die Kategorie C oder die Unterkategorie C1 besitzt und 21 Jahre oder älter ist, benötigt er keinen Lernfahrausweis und muss keine theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Wer C1 nach altem Recht (vor dem 01.04.2003) erworben hat, muss die Zusatztheorieprüfung absolvieren.
Fahrpraxis
Eine klaglose Fahrpraxis während mindestens einem Jahr regelmässig mit einem Motorwagen der Kategorie B oder während mindestens 3 Monaten regelmässig und klaglos Kategorie C oder Trolleybus. Der Eintrag der Unterkategorie D1 erfolgt auf Gesuch hin.
Lernfahrten
Übungsfahrten: Fahrten mit einem Motorfahrzeug, dessen Führer oder Führerin keinen Lernfahrausweis braucht und die als Vorbereitung auf eine praktische Führerprüfung durchgeführt wird. Auf Übungsfahrten mit Fahrzeugen der Unterkategorie D1 dürfen die Begleitperson nach Artikel 15 Absatz 1 SVG, der Fahrlehrer, der Verkehrsexperte sowie weitere Fahrschüler mitfahren; der Fahrzeugführer hat eine Bestätigung über die Zulassung zur Führerprüfung der Unterkategorie D1 mitzuführen.
CZV – die Chauffeur-zulassungsverordnung
Sofern Sie mit der Unterkategorie D1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
Website CZV – Chauffeurzulassungsverordnung: cambus.ch
Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen
B, B1, C1, F, G, M, BPT
Ein Gesellschaftswagen der Unterkategorie D1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 4 t und einer Länge von mindestens 5 m, der eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Es kann auch ein Prüfungsfahrzeug der Unterkategorie C1 verwendet werden.
SEHVERMÖGEN
Sehschärfe
besseres Auge: 0,8/schlechteres Auge: 0,5 (einzeln gemessen)
Gesichtsfeld
Gesichtsfeld horizontal minimal 140 Grad. Erweiterung nach rechts und links minimal 70 Grad. Erweiterung nach oben und unten minimal 30 Grad. Das zentrale Gesichtsfeld muss auf jedem Auge bis 30 Grad normal sein.
Doppelsehen
Normale Augenbeweglichkeit (keine Doppelbilder)
Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit
Keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens. Keine wesentlich erhöhte Blendempfindlichkeit.
HÖRVERMÖGEN
Hörweite für Konversationssprache beidseitig 3 m, bei einseitiger Taubheit 6 m. Keine schweren Erkrankungen des Innen- oder Mittelohres.
ALKOHOL, BETÄUBUNGSMITTEL UND PSYCHOTROP WIRKSAME MEDIKAMENTE
PSYCHISCHE STÖRUNGEN
ORGANISCH BEDINGTE HIRNLEISTUNGSSTÖRUNGEN
NEUROLOGISCHE ERKRANKUNGEN
HERZ-KREISLAUFERKRANKUNGEN
STOFFWECHSELERKRANKUNGEN
KRANKHEITEN DER ATEM- UND BAUCHORGANE
Keine Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit und keine anderen Erkrankungen oder Einschränkungen, die sich auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs auswirken oder die verkehrsrelevante Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
KRANKHEITEN DER WIRBELSÄULE UND DES BEWEGUNGSAPPARATES
Keine Missbildungen, Erkrankungen, Lähmungen, Folgen von Verletzungen oder Operationen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs, die nicht durch Einrichtungen genügend korrigiert werden können.
Fahrlektion (45 Min)
Fr. 170.-
Prüfungskosten (Begleitung zur praktischen Führerprüfung)
Fr. 680.-
Bezahlung per Rechnung
Fr. 50.- Zuschlag pro Rechnung
Administrationsgebühr (einmalig)
Fr. 200.-
Unentschuldigtes Fernbleiben
Unentschuldigtes Fernbleiben, sowie Absagen unter 24 Stunden, werden zu 100% verrechnet.
Du kannst dich gerne per WhatsApp oder Telefon unter 079 233 55 11 sowie per E-Mail unter info@fahrschule-ost.ch bei uns melden.
Fahrschule Ost
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