Buche bei uns jetzt unkompliziert deine ersten Fahrstunden. Wir unterstützen dich auf dem Weg zu deinem Führerschein der Kategorie D. Unsere Einzugsgebiete für Fahrstunden der Kategorie D sind:
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Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt.
Quelle: fuehrerausweise.ch
Mindestalter
21 Jahre
Erforderliche Kategorie
B (mind. 2 Jahre) oder C (mind. 3 Monate)
Nothelferkurs
nicht erforderlich
Verkehrsmedizinische Untersuchung
ist erforderlich
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
keine
Zusatztheorieprüfung
ja
Verkehrskunde
keine
Fahrpraxis
Nachweis, dass während eines Jahres, in den vergangenen zwei Jahren, regelmässig (220 Tage/500 Stunden) und klaglos Motorwagen der Kategorie C oder Trolleybusse geführt wurden.
Vom Erfordernis der Fahrpraxis ist befreit, wer sich über den erfolgreichen Abschluss der Mindestausbildung ausweisen kann und:
Mindestausbildung
ist bei einem Fahrlehrer zu absolvieren, der berechtigt ist, Fahrunterricht mit einem Motorfahrzeug der Kategorie D zu erteilen und den Führerausweis der Kategorie D besitzt.
Die Mindestausbildung umfasst für Bewerber, die:
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate (Inhaber der Kategorie C benötigen keinen Lernfahrausweis)
Lernfahrten
Übungsfahrten: Fahrten mit einem Motorfahrzeug, dessen Führer oder Führerin keinen Lernfahrausweis braucht und die als Vorbereitung auf eine praktische Führerprüfung durchgeführt wird. Auf Übungsfahrten mit Fahrzeugen der Unterkategorie D1 dürfen die Begleitperson nach Artikel 15 Absatz 1 SVG, der Fahrlehrer, der Verkehrsexperte sowie weitere Fahrschüler mitfahren; der Fahrzeugführer hat eine Bestätigung über die Zulassung zur Führerprüfung der Unterkategorie D1 mitzuführen.
CZV – die Chauffeur-zulassungsverordnung
Sofern Sie mit der Kategorien D Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
Website CZV – Chauffeurzulassungsverordnung: cambus.ch
Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen
B, B1, C1, D1, F, G, M, BP
Ein Gesellschaftswagen mit einer Länge von mindestens 10 m und einer Breite von mindestens 2,30 m, der eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht.
SEHVERMÖGEN
Sehschärfe
besseres Auge: 0,8/schlechteres Auge: 0,5 (einzeln gemessen)
Gesichtsfeld
Gesichtsfeld horizontal minimal 140 Grad. Erweiterung nach rechts und links minimal 70 Grad. Erweiterung nach oben und unten minimal 30 Grad. Das zentrale Gesichtsfeld muss auf jedem Auge bis 30 Grad normal sein.
Doppelsehen
Normale Augenbeweglichkeit (keine Doppelbilder)
Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit
Keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens. Keine wesentlich erhöhte Blendempfindlichkeit.
HÖRVERMÖGEN
Hörweite für Konversationssprache beidseitig 3 m, bei einseitiger Taubheit 6 m. Keine schweren Erkrankungen des Innen- oder Mittelohres.
ALKOHOL, BETÄUBUNGSMITTEL UND PSYCHOTROP WIRKSAME MEDIKAMENTE
PSYCHISCHE STÖRUNGEN
ORGANISCH BEDINGTE HIRNLEISTUNGSSTÖRUNGEN
NEUROLOGISCHE ERKRANKUNGEN
HERZ-KREISLAUFERKRANKUNGEN
STOFFWECHSELERKRANKUNGEN
KRANKHEITEN DER ATEM- UND BAUCHORGANE
Keine Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit und keine anderen Erkrankungen oder Einschränkungen, die sich auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs auswirken oder die verkehrsrelevante Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
KRANKHEITEN DER WIRBELSÄULE UND DES BEWEGUNGSAPPARATES
Keine Missbildungen, Erkrankungen, Lähmungen, Folgen von Verletzungen oder Operationen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs, die nicht durch Einrichtungen genügend korrigiert werden können.
Fahrlektion (45 Min)
Fr. 210.-
Prüfungskosten (Begleitung zur praktischen Führerprüfung)
Fr. 1’050.-
Bezahlung per Rechnung
Fr. 50.- Zuschlag pro Rechnung
Administrationsgebühr (einmalig)
Fr. 200.-
Unentschuldigtes Fernbleiben
Unentschuldigtes Fernbleiben, sowie Absagen unter 24 Stunden, werden zu 100% verrechnet.
Du kannst dich gerne per WhatsApp oder Telefon unter 079 233 55 11 sowie per E-Mail unter info@fahrschule-ost.ch bei uns melden.
Fahrschule Ost
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