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Fahrstunden Kategorie C1

Buche bei uns jetzt unkompliziert deine ersten Fahrstunden. Wir unterstützen dich auf dem Weg zu deinem Führerschein der Kategorie C1. Unsere Einzugsgebiete für Fahrstunden der Kategorie C1 sind:

  • Standort Fürstentum Liechtenstein; gesamtes Fürstentum Liechtenstein, Bezirk Werdenberg und Sarganserland.
  • Standort Balgach; Das ganze Rheintal von Rüthi, Oberriet über Altstätten, Heerbrugg / Widnau, St. Margrethen, bis Rorschach / Rorschacherberg und Goldach.
  • Standort Arbon; von Rorschach, Goldach über die Stadt St. Gallen, Horn, Steinach, Arbon, Egnach bis Amriswil und Romanshorn.

 

Melde dich einfach für Fahrstunden an und wir kommen zu dir vor Ort. Bei offenen Fragen beraten wir dich sehr gerne. Wir freuen uns auf dich.

Motorwagen, ausgenommen jene der Kategorie D, mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt.

Quelle: fuehrerausweise.ch

Mindestalter

18 Jahre

 

Erforderliche Kategorie

B (mind. Lernfahrausweis)

 

Nothelferkurs

nicht erforderlich

 

Verkehrsmedizinische Untersuchung

ist erforderlich

 

Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.

 

Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

 

Basistheorieprüfung

keine

 

Zusatztheorieprüfung

ja

 

Verkehrskunde

keine

 

Gültigkeit Lernfahrausweis

24 Monate

 

Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig
  • Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Unterkategorie C1 und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
  • Der Lernfahrausweis der Unterkategorie C1 berechtigt zu Lernfahrten mit einem Motorwagen der Kategorie B und mit Feuerwehrmotorwagen, die ein Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg aufweisen, und Fahrschullastwagen der Kategorie C.

 

CZV – die Chauffeur-zulassungsverordnung

Sofern Sie mit der Unterkategorien C1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für Gütertransport.

Website CZV – Chauffeurzulassungsverordnung: cambus.ch

 

Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

B, B1, F, G, M

 

Weitere Berechtigungen nach bestandener Führerprüfung Kat. C1

Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C1:

  • zum Führen von Fahrzeugen der Unterkategorie D1, sofern diese Fahrzeuge leer sind oder der Fahrzeugführer Personen mitführt, die für die Feststellung von Mängeln, die Überprüfung von Reparaturen sowie die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erforderlich sind.
  • zum Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern oder Anhängern der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes.

Ein Motorwagen der Unterkategorie C1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 4 t und einer Länge von mindestens 5 m, der eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie die Führerkabine.

Wird die Prüfung mit einem Feuerwehrmotorwagen von mehr als 7500 kg oder einem Fahrschullastwagen der Kat. C absolviert, dürfen Feuerwehrmotorwagen unabhängig von der Platzzahl mit einem Betriebsgewicht von mehr als 7500 kg gefahren werden. Im Ausweis wird zusätzlich Code 118 eingetragen.

SEHVERMÖGEN

Sehschärfe

besseres Auge: 0,8/schlechteres Auge: 0,5 (einzeln gemessen)

Gesichtsfeld

Gesichtsfeld horizontal minimal 140 Grad. Erweiterung nach rechts und links minimal 70 Grad. Erweiterung nach oben und unten minimal 30 Grad. Das zentrale Gesichtsfeld muss auf jedem Auge bis 30 Grad normal sein.

Doppelsehen

Normale Augenbeweglichkeit (keine Doppelbilder)

Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit

Keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens. Keine wesentlich erhöhte Blendempfindlichkeit.

 

HÖRVERMÖGEN

Hörweite für Konversationssprache beidseitig 3 m, bei einseitiger Taubheit 6 m. Keine schweren Erkrankungen des Innen- oder Mittelohres.

 

ALKOHOL, BETÄUBUNGSMITTEL UND PSYCHOTROP WIRKSAME MEDIKAMENTE

  • Keine Abhängigkeit. Kein verkehrsrelevanter Missbrauch.
  • Keine Substitutionstherapie

PSYCHISCHE STÖRUNGEN

  • Keine psychischen Störungen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die realitätsgerechte Wahrnehmung, Informationsverarbeitung und -bewertung, das Reaktionsvermögen oder die situationsgerechte Verhaltenssteuerung.
  • Keine Beeinträchtigung von Leistungsreserven.
  • Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik.
  • Keine erheblichen Persönlichkeitsstörungen, insbesondere keine ausgeprägten dissozialen Verhaltensstörungen.
  • Keine erhebliche Intelligenzminderung.
  • Keine rezidivierenden oder phasenhaft verlaufende erhebliche affektive oder schizophrene Störungen.

 

ORGANISCH BEDINGTE HIRNLEISTUNGSSTÖRUNGEN

  • Keine Krankheiten mit Beeinträchtigung der Hirnleistungsfähigkeit
  • Keine organisch bedingten psychischen Störungen.

 

NEUROLOGISCHE ERKRANKUNGEN

  • Keine Erkrankungen oder Folgen von Verletzungen oder Operationen des zentralen oder peripheren Nervensystems.
  • Keine Bewusstseinsstörungen oder -verluste.
  • Keine Gleichgewichtsstörungen.

 

HERZ-KREISLAUFERKRANKUNGEN

  • Keine Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko des Auftretens von anfallartigen Schmerzzuständen, Anfällen von Unwohlsein, einer Verminderung der Hirndurchblutung mit Leistungseinschränkungen oder Bewusstseinsveränderungen oder anderen dauernd oder anfallartig auftretenden Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens.
  • Keine bedeutsamen Rhythmusstörungen. Bei Herzerkrankung normaler Belastungstest.
  • Keine Blutdruckanomalie, die durch eine Behandlung nicht normalisiert werden kann.

 

STOFFWECHSELERKRANKUNGEN

  • Bei Vorliegen einer Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus), bei der als Therapie-Nebenwirkung eine Unterzuckerung auftreten oder bei der Allgemeinsymptome einer Überzuckerung vorkommen können, ist die Fahreignung für die Kategorie D oder die Unterkategorie D1 ausgeschlossen. Für die Kategorie C oder die Unterkategorie C1, für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport sowie bei Verkehrsexperten kann die Fahreignung unter besonders günstigen Umständen gegeben sein.
  • Keine anderen Stoffwechselerkrankungen mit Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs oder mit einer Beeinträchtigung der verkehrsrelevanten Leistungsfähigkeit.

 

KRANKHEITEN DER ATEM- UND BAUCHORGANE

Keine Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit und keine anderen Erkrankungen oder Einschränkungen, die sich auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs auswirken oder die verkehrsrelevante Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.

 

KRANKHEITEN DER WIRBELSÄULE UND DES BEWEGUNGSAPPARATES

Keine Missbildungen, Erkrankungen, Lähmungen, Folgen von Verletzungen oder Operationen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs, die nicht durch Einrichtungen genügend korrigiert werden können.

Einzellektion (45 Min)
Fr. 160.-

Dopellektion (90 Min)
Fr. 320.-

Prüfungskosten (Begleitung zur praktischen Führerprüfung)
Fr. 640.-

Versicherung & Administration
Fr. 150.-

Unentschuldigtes Fernbleiben, sowie Absagen unter 24 Stunden, werden mit Fr. 170.- verrechnet!

Jetzt für Fahrstunden anmelden

Nach deiner Anmeldung kontaktieren wir dich innert 12h für mögliche Termine und weitere Informationen. 

Lernfahrausweis

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Team Fahrschule Ost