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Taxi Fahrstunden

Buche bei uns jetzt unkompliziert deine ersten Fahrstunden. Wir unterstützen dich auf dem Weg zu deinem Führerschein der Kategorie BPT (Taxi). Unsere Einzugsgebiete für Fahrstunden der Kategorie BPT (Taxi) sind:

  • Standort Fürstentum Liechtenstein; gesamtes Fürstentum Liechtenstein, Bezirk Werdenberg und Sarganserland.
  • Standort Balgach; Das ganze Rheintal von Rüthi, Oberriet über Altstätten, Heerbrugg / Widnau, St. Margrethen, bis Rorschach / Rorschacherberg und Goldach.
  • Standort Arbon; von Rorschach, Goldach über die Stadt St. Gallen, Horn, Steinach, Arbon, Egnach bis Amriswil und Romanshorn.

 

Melde dich einfach für Fahrstunden an und wir kommen zu dir vor Ort. Bei offenen Fragen beraten wir dich sehr gerne. Wir freuen uns auf dich.

Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B oder C, der Unterkategorien B1 oder C1 oder der Spezialkategorie F. In der Kategorie D oder D1 ist die Bewilligung enthalten.

Berufsmässige Personentransporte mit Elektro-Rikschas bedürfen auch dann keiner Bewilligung, wenn die Elektro-Rikschas mit einem Führerausweis der Kategorie B oder der Spezialkategorie F geführt werden.

Quelle: fuehrerausweise.ch

Ein Jahr klaglose Fahrpraxis der jeweiligen oder einer höheren Kategorie, ausgenommen Kategorie A und Unterkategorie A1.

Beispiel: Berufsmässiger Personentransport für die Kategorie B kann deshalb frühestens mit 19 Jahren erworben werden, da 1 Jahr Fahrpraxis mit Kategorie B notwendig ist.

 

Mindestalter

17 Jahre für die Kategorie F

19 Jahr für die übrigen Kategorien

 

Erforderliche Kategorie

B, B1, C, C1 oder F

 

Nothelferkurs

nicht erforderlich

 

Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.

 

Verkehrsmedizinische Untersuchung

erforderlich

 

Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

 

Basistheorieprüfung

keine

 

Zusatztheorieprüfung

ja, für Taxi. Ausgenommen Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte, Ambulanzen sowie berufsmässige Personentransporte mit Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h.

 

Verkehrskunde

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1.

 

Gültigkeit Lernfahrausweis

kein Lernfahrausweis notwendig

 

Fahrpraxis

Ein Jahr klaglose Fahrpraxis der jeweiligen oder einer höheren Kategorie, ausgenommen Kategorie A und Unterkategorie A1.

 

Praktische Führerprüfung

ja, wenn jemand die BPT-Bewilligung für B, B1 oder F erwerben will.

Dem Inhaber des Führerausweises der Kategorien C oder der Unterkategorie C1 wird auf Gesuch hin und sofern er während mindestens eines Jahres vor der Einreichung des Gesuches mit einem Motorfahrzeug der entsprechenden oder einer höheren Kategorie, ausgenommen Kategorie A und Unterkategorie A1 eine klaglose Fahrpraxis ausweisen kann die Bewilligung 121 zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt. Der Inhaber der Unterkategorie C1 muss zusätzlich die Zusatztheorieprüfung bestanden haben.

Inhabern eines Führerausweises der Kategorien D oder der Unterkategorie D1 wird die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt.
Führerausweisinhaber mit Ausweis in Kreditkartenformat, welche die Kategorie D1 3,5t; 106 aufgrund des blauen Führerausweises der Kategorie B erhalten haben, müssen für die Berechtigung BPT-Bewilligung eine theoretische und praktische Prüfung (Code 121) oder eine praktische Prüfung (Code 122) bestehen oder die Unterkategorie D1 erwerben.

 

nach Erwerb der Bewilligung zusätzliche Berechtigungen

Wer die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug der Kategorie B besteht, darf auch BPT mit Fahrzeugen der Kat. C (schwere Ambulanzen) oder der Unterkategorie C1 (schwere Personenwagen, Ambulanzen) durchführen, sofern er im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie ist und den Führerausweis der Kategorie B (oder der Unterkategorie C1 oder der Kategorie C) seit mindestens einem Jahr klaglos besitzt.

Spezielles Merkblatt für Schülertransporte
Spezielles Merkblatt für Ambulanzfahrer/innen

Ein Motorfahrzeug der Ausweiskategorie, mit der die berufsmässigen Personentransporte durchgeführt werden sollen.

SEHVERMÖGEN

Sehschärfe

Besseres Auge: 0,8/schlechteres Auge: 0,5 (einzeln gemessen)
Einäugiges Sehen (inkl. Sehschärfe des schlechteren Auges < 0,2): 0,6

 

Gesichtsfeld

Beidäugiges Sehen: Gesichtsfeld horizontal minimal 140 Grad. Erweiterung nach rechts und links minimal 70 Grad. Erweiterung nach oben und unten minimal 30 Grad. Das zentrale Gesichtsfeld muss auf jedem Auge bis 30 Grad normal sein.

 

Doppelsehen

Keine einschränkenden Doppelbilder.

 

Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit

Keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens. Keine wesentlich erhöhte Blendempfindlichkeit.

 

HÖRVERMÖGEN

Hörweite für Konversationssprache beidseitig 3 m, bei einseitiger Taubheit 6 m. Keine schweren Erkrankungen des Innen- oder Mittelohres.

 

ALKOHOL, BETÄUBUNGSMITTEL UND PSYCHOTROP WIRKSAME MEDIKAMENTE

  • Keine Abhängigkeit. Kein verkehrsrelevanter Missbrauch.
  • Keine Substitutionstherapie

 

PSYCHISCHE STÖRUNGEN

  • Keine psychischen Störungen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die realitätsgerechte Wahrnehmung, Informationsverarbeitung und -bewertung, das Reaktionsvermögen oder die situationsgerechte Verhaltenssteuerung.
  • Keine Beeinträchtigung von Leistungsreserven.
  • Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik.
  • Keine erheblichen Persönlichkeitsstörungen, insbesondere keine ausgeprägten dissozialen Verhaltensstörungen.
  • Keine erhebliche Intelligenzminderung.
  • Keine rezidivierenden oder phasenhaft verlaufende erhebliche affektive oder schizophrene Störungen.

 

ORGANISCH BEDINGTE HIRNLEISTUNGSSTÖRUNGEN

  • Keine Krankheiten mit Beeinträchtigung der Hirnleistungsfähigkeit
  • Keine organisch bedingten psychischen Störungen.

 

NEUROLOGISCHE ERKRANKUNGEN

  • Keine Erkrankungen oder Folgen von Verletzungen oder Operationen des zentralen oder peripheren Nervensystems.
  • Keine Bewusstseinsstörungen oder -verluste.
  • Keine Gleichgewichtsstörungen.

 

HERZ-KREISLAUFERKRANKUNGEN

  • Keine Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko des Auftretens von anfallartigen Schmerzzuständen, Anfällen von Unwohlsein, einer Verminderung der Hirndurchblutung mit Leistungseinschränkungen oder Bewusstseinsveränderungen oder anderen dauernd oder anfallartig auftretenden Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens.
  • Keine bedeutsamen Rhythmusstörungen. Bei Herzerkrankung normaler Belastungstest.
  • Keine Blutdruckanomalie, die durch eine Behandlung nicht normalisiert werden kann.

 

STOFFWECHSELERKRANKUNGEN

  • Bei Vorliegen einer Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus), bei der als Therapie-Nebenwirkung eine Unterzuckerung auftreten oder bei der Allgemeinsymptome einer Überzuckerung vorkommen können, ist die Fahreignung für die Kategorie D oder die Unterkategorie D1 ausgeschlossen. Für die Kategorie C oder die Unterkategorie C1, für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport sowie bei Verkehrsexperten kann die Fahreignung unter besonders günstigen Umständen gegeben sein.
  • Keine anderen Stoffwechselerkrankungen mit Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs oder mit einer Beeinträchtigung der verkehrsrelevanten Leistungsfähigkeit.

 

KRANKHEITEN DER ATEM- UND BAUCHORGANE

Keine Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit und keine anderen Erkrankungen oder Einschränkungen, die sich auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs auswirken oder die verkehrsrelevante Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.

 

KRANKHEITEN DER WIRBELSÄULE UND DES BEWEGUNGSAPPARATES

Keine Missbildungen, Erkrankungen, Lähmungen, Folgen von Verletzungen oder Operationen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs, die nicht durch Einrichtungen genügend korrigiert werden können.

Einzellektion (45 Min)
Fr. 110.-

Doppellektion (90 min)
Fr. 220.-

Standortbestimmung (Doppellektion & Versicherungsanteil)
Fr. 250.- (Nur Barzahlung, keine Gutscheine möglich.)

Prüfungskosten (Begleitung zur praktischen Führerprüfung)
Fr. 250.-

Versicherung & Administration
Im Fahrtarif sämtlicher Angebote ist die Versicherung bereits enthalten.

Unentschuldigtes Fernbleiben, sowie Absagen unter 24 Stunden, werden mit Fr. 100.- verrechnet!

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Nach deiner Anmeldung kontaktieren wir dich innert 12h für mögliche Termine und weitere Informationen. 

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Team Fahrschule Ost