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Auto Fahrstunden

Buche bei uns jetzt unkompliziert deine ersten Fahrstunden. Wir unterstützen dich auf dem Weg zu deinem Führerschein der Kategorie B. Unsere Einzugsgebiete für Fahrstunden der Kategorie B sind:

  • Standort Fürstentum Liechtenstein; gesamtes Fürstentum Liechtenstein, Bezirk Werdenberg und Sarganserland.
  • Standort Balgach; Das ganze Rheintal von Rüthi, Oberriet über Altstätten, Heerbrugg / Widnau, St. Margrethen, bis Rorschach / Rorschacherberg und Goldach.
  • Standort Arbon; von Rorschach, Goldach über die Stadt St. Gallen, Horn, Steinach, Arbon, Egnach bis Amriswil und Romanshorn.

 

Melde dich einfach für Fahrstunden an und wir kommen zu dir vor Ort. Bei offenen Fragen beraten wir dich sehr gerne. Wir freuen uns auf dich.

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg nicht übersteigt.

Quelle: fuehrerausweise.ch

Mindestalter

17 Jahre

Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben.
Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.

 

Erforderliche Kategorie

keine

 

Nothelferkurs

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Website anerkannte Kursveranstalter

 

Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.

 

Verkehrsmedizinische Untersuchung

nicht erforderlich

Ausnahme:

  • erstmalige Untersuchung von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahrausweis
  • bei Zweifel an der Fahreignung

 

Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

 

Basistheorieprüfung

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1

 

Zusatztheorieprüfung

keine

 

Verkehrskunde

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1.

 

Gültigkeit Lernfahrausweis

24 Monate

 

Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig.
  • Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
  • Die Handbremse muss vom Beifahrer oder der Beifahrerin jederzeit betätigt werden können.

 

Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

B1, F, G, M

 

Weitere Berechtigungen nach bestandener Führerprüfung Kat. B

  • Leichte Motorwagen der Unterkategorie D1:
  • für die Behebung von Pannen und zum Abschleppen
  • zum Überführen und Erproben von Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Fahrzeughandel, mit Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug
  • zum Erproben von neuen Fahrzeugen durch Hersteller und Importeure
  • zum Begutachten von Fahrzeugen durch Sachverständige
  • für die amtliche Fahrzeugprüfung und Fahrten zu dieser Prüfung

 

Elektro-Rikschas und Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern oder Anhängern der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes

 

Führerausweis auf Probe

Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten ist innerhalb der ersten 12 Monate der Probezeit 1 Weiterausbildungskurs zu besuchen. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.

Ein Motorwagen der Kategorie B, der eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h erreicht.

SEHVERMÖGEN

Sehschärfe

Besseres Auge: 0,5/schlechteres Auge: 0,2 (einzeln gemessen)
Einäugiges Sehen (inkl. Sehschärfe des schlechteren Auges < 0,2): 0,6

 

Gesichtsfeld

Beidäugiges Sehen: Gesichtsfeld horizontal minimal 120 Grad. Erweiterung nach rechts und links minimal 50 Grad. Erweiterung nach oben und unten minimal 20 Grad. Das zentrale Gesichtsfeld muss bis 20 Grad normal sein. Einäugiges Sehen: normales Gesichtsfeld bei normaler Augenbeweglichkeit.

 

Doppelsehen

Keine einschränkenden Doppelbilder.

 

Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit

Keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens. Keine wesentlich erhöhte Blendempfindlichkeit.

 

HÖRVERMÖGEN

Keine Anforderungen

 

ALKOHOL, BETÄUBUNGSMITTEL UND PSYCHOTROP WIRKSAME MEDIKAMENTE

Keine Abhängigkeit. Kein verkehrsrelevanter Missbrauch.

 

PSYCHISCHE STÖRUNGEN

  • Keine psychischen Störungen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die realitätsgerechte Wahrnehmung, die Informationsverarbeitung und -bewertung, das Reaktionsvermögen und die situationsgerechte Verhaltenssteuerung.
  • Keine Beeinträchtigung von verkehrsrelevanten Leistungsreserven.
  • Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik.
  • Keine erheblichen Persönlichkeitsstörungen, insbesondere
  • Keine ausgeprägten dissozialen Verhaltensstörungen.
  • Keine erhebliche Intelligenzminderung.

 

ORGANISCH BEDINGTE HIRNLEISTUNGSSTÖRUNGEN

  • Keine Krankheiten oder organisch bedingte psychische Störungen mit bedeutsamer Beeinträchtigung von Bewusstsein, Orientierung, Gedächtnis, Denkvermögen, Reaktionsvermögen oder andere Hirnleistungsstörung.
  • Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik.
    Keine verkehrsrelevanten Verhaltensstörungen.
  • Keine Beeinträchtigung von verkehrsrelevanten Leistungsreserven.

 

NEUROLOGISCHE ERKRANKUNGEN

  • Keine Erkrankungen oder Folgen von Verletzungen oder Operationen des zentralen oder peripheren Nervensystems mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs.
  • Keine Bewusstseinsstörungen oder -verluste. Keine Gleichgewichtsstörungen.

 

HERZ-KREISLAUFERKRANKUNGEN

  • Keine Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko des Auftretens von anfallartigen Schmerzzuständen, Anfällen von Unwohlsein, einer Verminderung der Hirndurchblutung mit Leistungseinschränkungen oder Bewusstseinsveränderungen oder anderen dauernd oder anfallartig auftretenden Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens.
  • Keine erhebliche Blutdruckanomalie

 

STOFFWECHSELERKRANKUNGEN

  • Bei Vorliegen einer Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) muss eine stabile Blutzuckereinstellung ohne verkehrsrelevante Unter- oder Überzuckerungen vorhanden sein.
  • Keine anderen Stoffwechselerkrankungen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs.

 

KRANKHEITEN DER ATEM- UND BAUCHORGANE

Keine Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit und keine anderen Erkrankungen oder Einschränkungen, die sich auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs auswirken.

 

KRANKHEITEN DER WIRBELSÄULE UND DES BEWEGUNGSAPPARATES

Keine Missbildungen, Erkrankungen, Lähmungen, Folgen von Verletzungen oder Operationen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs, die nicht durch Einrichtungen genügend korrigiert werden können.

Fahrlektion (45 Min)
Fr. 120.-

Prüfungskosten (Begleitung zur praktischen Führerprüfung)
Fr. 360.-

Bezahlung per Rechnung
Fr. 50.- Zuschlag pro Rechnung

Versicherung & Administration
Im Fahrtarif sämtlicher Angebote ist die Versicherung bereits enthalten.

Unentschuldigtes Fernbleiben
Unentschuldigtes Fernbleiben, sowie Absagen unter 24 Stunden, werden zu 100% verrechnet.

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Nach deiner Anmeldung kontaktieren wir dich innert 12h für mögliche Termine und weitere Informationen. 

Lernfahrausweis

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Liebe Grüsse
Team Fahrschule Ost